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  Webseite zuletzt aktualisiert:
29.09.2008
     

Die Würmtalklinik wird von allen Kosten- und Leistungsträgern anerkannt und belegt. Zu nennen sind hier die Deutschen Rentenversicherer mit der Deutschen Rentenversicherung Bayern-Süd als federführender Kostenträger, die Deutsche Rentenversicherung Bund, Krankenkassen und überörtliche Sozialhilfeträger. Die Klinik verfügt über die staatliche Anerkennung nach § 35 ff. BtmG.

Die Leistungen der medizinischen Rehabilitation durch die Rentenversicherung sind nach dem Sechsten und Neunten Buch des Sozialgesetzbuches
(SGB VI, IX) geregelt.