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  Webseite zuletzt aktualisiert:
01.11.2006
   
 
 
 
 
  Ein Rückfall führt nicht grundsätzlich zur Entlassung. Kommt es zum Rückfall, muß überlegt und angemessen gehandelt werden. Wenn der Betreffende nicht selbst entscheidet, die Therapie abzubrechen oder mit dem Rückfall der Bruch des therapeutischen Arbeitsbündnisses deutlich wird, setzen wir die Behandlung fort und beginnen direkt mit dem Rückfallklärungsprozess.

Zunächst besprechen wir mit dem jeweiligen Patienten Verlauf und therapeutische Konsequenzen des Rückfalls.

In der Klärungszeit geht es dann um eine möglichst genaue Rekonstruktion des Rückfalls und seiner Hintergründe.

Hauptkriterium für die Weiterbehandlung nach einem Rückfall ist somit die deutliche Kooperationsbereitschaft des Patienten, d.h. der aktive Einsatz für den Verbleib in der Klinik und die inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Rückfallgeschehen.